§ 8 Arten der Förderung
In Kraft seit 01. Januar 2019
Up-to-date
Arten der Förderung können insbesondere sein:
1. finanzielle Beiträge für Projektkosten (Projektförderung);
2. finanzielle Beiträge für den laufenden Betrieb in ausgewählten und eigens definierten Kernbereichen der Kinder- und Jugendarbeit (Strukturförderung);
3. organisatorische und fachliche Beratung;
4. Verleih von Materialien, Geräten, Behelfen u. dgl.;
5. direkte Mitwirkung des Landes Steiermark als Mitveranstalter bzw. Kooperationspartner bei Projekten.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 69/2018
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