§ 7 Förderungsempfängerinnen und -empfänger
In Kraft seit 01. Oktober 2013
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Als Förderungsempfängerinnen und -empfänger kommen physische und juristische Personen oder Einrichtungen in Betracht, die geeignet sind, zur Erreichung der Förderungsziele unter § 1 beizutragen.
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