§ 22 Inkrafttreten
In Kraft seit 01. Januar 1982
Up-to-date
Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 1982 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Salzburger Behindertengesetz 1968, LGBl. Nr. 56, in der geltenden Fassung außer Kraft.
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