StGFG 2017
Gliederung
7. Abschnitt Schlussbestimmungen
§ 30 § 30
Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Steiermärkische Gesundheitsfondsgesetz 2013, LGBl. Nr. 105/2013, in der Fassung LGBl. Nr. 50/2014, außer Kraft.
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