§ 30 Außerkrafttreten
In Kraft seit 01. Januar 2017
Up-to-date
Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Steiermärkische Gesundheitsfondsgesetz 2013, LGBl. Nr. 105/2013, in der Fassung LGBl. Nr. 50/2014, außer Kraft.
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