Die in diesem Gesetz verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gelten, soweit darin nicht anderes angeordnet ist, für alle Geschlechter gleichermaßen. Ungeachtet dessen haben die Organe des Landes personenbezogene Bezeichnungen unter Bedachtnahme auf die betroffenen Personen geschlechtergerecht bzw. geschlechtsneutral zu verwenden.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 68/2025
§ 29a StGFG 2017 · StGFG 2017 · Steiermärkisches Gesundheitsfondsgesetz 2017 – StGFG 2017
§ 29a Inkrafttreten von Novellen
…§ 28a mit 1. Jänner 2024 . (6) In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 68/2025 sind das Inhaltsverzeichnis und § 28b mit 1. September 2025 in Kraft getreten. (7) In der Fassung des Steiermärkischen Deregulierungsgesetzes 2025, LGBl. Nr. 19/2026, tritt das Inhaltsverzeichnis…
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