LandesrechtSteiermarkLandesesetzeSteiermärkisches Gesundheitsfondsgesetz 2017 – StGFG 2017§ 28a

§ 28aÜbergangsbestimmungen zur Novelle LGBl. Nr. 145/2024

In Kraft seit 01. Januar 2024
Up-to-date

Beschlüsse der Gesundheitsplattform und der Landes-Zielsteuerungskommission und daraus abgeleitete Rechte und Verbindlichkeiten nach den bis zur Kundmachung dieses Gesetzes geltenden Bestimmungen bleiben aufrecht, sofern die zuständigen Organe nichts Gegenteiliges beschließen.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 145/2024

Rückverweise