§ 25 Landeskrankenanstaltenpläne
In Kraft seit 01. Januar 2017
Up-to-date
Kommt ein Einvernehmen über die verbindlich zu erklärenden Teile des RSG bzw. deren Änderungen entsprechend den Bestimmungen des § 23 Abs. 2 G-ZG in der Landes-Zielsteuerungskommission nicht zustande, ist ein Landeskrankenanstaltenplan gem. § 55 StKAG zu erlassen.
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