§ 14 Koordinierung
In Kraft seit 01. Mai 2011
Up-to-date
Für die Geodateninfrastruktur des Landes Steiermark wird beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung eine Koordinierungsstelle eingerichtet. Dieser obliegt die Unterstützung der nationalen Koordinierungsstelle nach § 13 GeoDIG und der nationalen Anlaufstelle nach § 12 GeoDIG.
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