§ 57 Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde
In Kraft seit 01. Juni 2003
Up-to-date
S.TG 2003
Gliederung
III. Teil Gemeinsame und Schlussbestimmungen
§ 57 Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde
Die im § 5 Abs. 3 und 5, § 12 Abs. 3, § 20 Abs. 1 und § 59 Abs. 4 geregelten Aufgaben der Gemeinde sind solche des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde.
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