Beitragspflichtig zum Tourismusförderungsfonds sind:
a) Personen, deren Erwerbstätigkeit auf dem Eigentum an einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb im Sinn des § 1 Abs. 2 Z 1 des Grundsteuergesetzes 1955 oder einem nachhaltig land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstück (§ 1 Abs. 2 Z 2 des Grundsteuergesetzes 1955) beruht, wenn die Höhe des für den einzelnen Betrieb oder für das einzelne land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstück festgesetzten Grundsteuermessbetrags mindestens 87 Cent beträgt;
b) Personen, die gewerbsmäßig oder als Privatzimmervermieter Fremde beherbergen oder die einen Campingplatz betreiben.
c) Eigentümer von Ferienwohnungen, Nutzungsberechtigte dauernd überlassener Ferienwohnungen, Mieter von Campingplatzstellflächen bei dauernd abgestellten Wohnwagen sowie Eigentümer von Campingplatzstellflächen bei dauernd abgestellten Wohnwagen, soweit sie auch Nutzungsberechtigte der Stellfläche sind.
Rückverweise
S.TG 2003 · Salzburger Tourismusgesetz 2003
§ 52 § 52
…1) Die Festsetzung und Einhebung der Fondsbeiträge nach den §§ 50 und 51 jeweils lit a wird den Abgabenbehörden des Bundes übertragen. Abgabenbehörde ist jenes Finanzamt, das den dem Fondsbeitrag zugrunde liegenden Grundsteuermessbetrag festzusetzen hat…
§ 51 Beitragshöhe
…Die Fondsbeiträge sind zu entrichten: a) von den Beitragspflichtigen gemäß § 50 lit a in der Höhe von 12 % des für das Kalenderjahr (Beitragsjahr) festgesetzten Messbetrags im Sinn des § 38 Abs 4…
§ 53 Erhebung der Fondsbeiträge nachden §§ 50 und 51 jeweils lit b und c
…1) Die Erhebung der Fondsbeiträge nach den §§ 50 und 51 jeweils lit b und c hat gemeinsam mit der Erhebung der Ortstaxe oder Kurtaxe bzw der Nächtigungsabgabe durch den Bürgermeister der jeweiligen…
§ 46 Zusammensetzung und Geschäftsführung der Fondskommission
…Kammer entsendet werden; g) zwei Mitglieder der Kammer für Land- und Forstwirtschaft in Salzburg, davon ein Mitglied aus dem Kreis der Beitragspflichtigen gemäß § 50 lit. a, die von dieser Kammer entsendet werden; h) ein Vertreter der freien Berufe, der von den gesetzlichen Interessenvertretungen der freien Berufe gemeinsam zu…