StFWG
Gliederung
(1) Zu den Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehr an einer Universität oder Fachhochschule zählen insbesondere:
1. Aus-, Fort- und Weiterbildung von Feuerwehrmitgliedern auf wissenschaftlichem Niveau,
2. Forschungs- und Entwicklungsprojekte in den Bereichen Katastrophenschutz, Feuerwehr-, Brandschutz- und Zivilschutzwesen,
3.Nutzung wissenschaftlicher Kenntnisse im Zuge der Unterstützung anderer Feuerwehren bei der Erfüllung ihrer Aufgaben (§ 2), insbesondere bei der Teilnahme an Einsatztätigkeiten.
(2) Freiwillige Feuerwehren an einer Universität oder Fachhochschule sind berechtigt, Kooperationsvereinbarungen mit anderen Feuerwehrverbänden, Feuerwehren, Einsatzorganisationen, der Hauptstelle für das Grubenrettungs- und Gasschutzwesen oder einschlägigen Lehr- und Forschungseinrichtungen in den Bereichen Katastrophenschutz, Feuerwehr-, Brandschutz- und Zivilschutzwesen zu schließen. Derartige Kooperationen bedürfen der Genehmigung durch den LFwKdt.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 39/2018
§ 44a StFWG · StFWG · Steiermärkisches Feuerwehrgesetz
§ 44a § 44a
…Übertragener Wirkungsbereich der Freiwilligen Feuerwehren an einer Universität oder Fachhochschule Die in § 8c Z 3 geregelten Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehr an einer Universität oder Fachhochschule sind solche des übertragenen Wirkungsbereiches. Bei der Erfüllung dieser Aufgaben steht der…
§ 8a 1a. Abschnitt
…von zwei Dritteln ihrer stimmberechtigten Mitglieder und die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder erforderlich ist, oder 2. die Aufgabenerfüllung nach § 8c nicht mehr gewährleistet ist und der Landesfeuerwehrverband einen Antrag auf Auflösung stellt. (7) Im Falle einer Auflösung geht das gesamte Vermögen der Freiwilligen Feuerwehr zweckgebunden…
Rückverweise