StFWG
Gliederung
7. Teil Aufsicht
§ 47 § 47
Verweise in diesem Gesetz auf andere Landesgesetze sind als Verweise auf die jeweils geltende Fassung zu verstehen.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 79/2026
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden