§ 5 Förderungsformen und -arten
In Kraft seit 01. Oktober 2010
Up-to-date
(1) Förderungen werden in Form von nicht rückzahlbaren finanziellen Zuschüssen (verlorenen Zuschüssen) gewährt.
(2) Förderungen können als Basisförderung oder Projekt- einschließlich Veranstaltungsförderung gewährt werden.
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