§ 1 Anwendungsbereich
In Kraft seit 21. Dezember 2011
Up-to-date
Dieses Gesetz gilt für landesgesetzlich geregelte Dienstleistungen im Sinne der Richtlinie 2006/123/EG, die von einer/einem in einem EWR-Staat niedergelassenen Dienstleistungserbringerin/Dienstleistungserbringer angeboten werden.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden