Durch die Sportkletterlehrerprüfung sind die Kenntnisse und Fertigkeiten der Bewerberin/des Bewerbers für die sichere und fachkundige Ausübung des Sportkletterlehrerberufes nachzuweisen. Die Prüfung ist in einen theoretischen und einen praktischen Teil zu gliedern. Sie erstreckt sich im theoretischen Teil insbesondere auf die Gegenstände Berufskunde und gesetzliche Vorschriften über das Sportkletterlehrerwesen, Routenplanung und Taktik, Gefahrenkunde, Sportbiologie und Erste Hilfe, Unterrichtslehre, Trainingslehre, Bewegungslehre, Sportklettern mit Kindern, Ausrüstungs- und Gerätekunde, Kletterethik sowie Naturkunde. Sie erstreckt sich im praktischen Teil insbesondere auf die Gegenstände Sportklettertechnik an künstlichen und natürlichen Kletterwänden, praktisch-methodische Übungen für Kinder und Erwachsene, Sicherungs- und Seiltechniken beim Sportklettern, Routenbau an künstlichen Kletterwänden sowie Erste Hilfe und Rettungstechniken.
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