Durch die Canyoningführerprüfung sind die Kenntnisse und Fertigkeiten der Bewerberin/des Bewerbers für die sichere und fachkundige Ausübung des Canyoningführerberufes nachzuweisen. Die Prüfung ist in einen theoretischen und einen praktischen Teil zu gliedern. Sie erstreckt sich im theoretischen Teil insbesondere auf die Gegenstände Berufskunde und gesetzliche Vorschriften über das Canyoningführerwesen, Tourenplanung und Tourenführung, Gefahrenkunde, Sportbiologie und Erste Hilfe, Gewässerkunde und Hydrodynamik, Wetterkunde, Topographie und Geologie von Schluchten, Seil- und Knotenkunde, Ausrüstungs- und Gerätekunde sowie Naturkunde. Sie erstreckt sich im praktischen Teil insbesondere auf die Gegenstände Planung und Durchführung von Canyoningtouren, Wildwasserschwimmen und Wassersprungtechniken sowie Rettungstechniken. Für Berg- und Schiführerinnen/Berg- und Schiführer beschränkt sich die Prüfung auf jene Gegenstände, die nicht bereits von der Berg- und Schiführerprüfung erfasst sind.
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