§ 51 Außerkrafttreten
In Kraft seit 01. Januar 2023
Up-to-date
Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Steiermärkische Berg- und Schiführergesetz 1976, LGBl. Nr. 53/1976, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 87/2013, außer Kraft.
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