§ 50 Inkrafttreten
In Kraft seit 01. Januar 2023
Up-to-date
(1) Dieses Gesetz tritt, soweit im Folgendem nicht anders bestimmt ist, mit 1. Jänner 2023 in Kraft.
(2) Verordnungen auf Grund dieses Gesetzes können ab dem der Kundmachung folgenden Tag erlassen werden; sie dürfen jedoch frühestens mit dem in Abs. 1 genannten Zeitpunkt in Kraft gesetzt werden.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden