Durch die Berg- und Schiführerprüfung sind die Kenntnisse und Fertigkeiten der Bewerberin/des Bewerbers für die sichere und fachkundige Ausübung des Berg- und Schiführerberufes nachzuweisen. Die Berg- und Schiführerprüfung ist in einen theoretischen und einen praktischen Teil zu gliedern. Sie erstreckt sich im theoretischen Teil insbesondere auf die Gegenstände Berufskunde und gesetzliche Vorschriften über das Berg- und Schiführerwesen, Tourenführung und Tourenplanung, alpine Gefahren, Sportbiologie und Sportpsychologie, Erste Hilfe, Schnee- und Lawinenkunde, Gletscherkunde, Kartenkunde und Orientierung, Ausrüstungskunde und Naturkunde. Sie erstreckt sich im praktischen Teil insbesondere auf die Gegenstände Methodik, Didaktik, Felsausbildung einschließlich Sportklettern, Eisausbildung einschließlich Eisfallklettern, Schiführerausbildung sowie Bergrettungstechnik.
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