LandesrechtSteiermarkLandesesetzeSteiermärkisches Berufsschulorganisationsgesetz 1979 – StBOG§ 17

§ 17Wohnräume

In Kraft seit 06. November 1979
Up-to-date

Wohnungen für den Schulleiter und die Lehrer sowie für den Schulwart können inner- oder außerhalb des Schulgebäudes vorgesehen werden.

Rückverweise