§ 4 Anwendungsbereich
In Kraft seit 15. Juli 2023
Up-to-date
Dieser Abschnitt gilt nur für Bauprodukte, für die harmonisierte technische Spezifikationen nicht vorliegen und die in Serie oder serienähnlich hergestellt werden.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 74/2023
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