StBauMüG
Gliederung
Die in diesem Gesetz verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gelten, soweit darin nicht anderes angeordnet ist, für alle Geschlechter gleichermaßen. Ungeachtet dessen haben die Organe des Landes personenbezogene Bezeichnungen unter Bedachtnahme auf die betroffenen Personen geschlechtergerecht bzw. geschlechtsneutral zu verwenden.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 68/2025
§ 26a StBauMüG · StBauMüG · Steiermärkisches Bauprodukte- und Marktüberwachungsgesetz 2013
§ 26a Inkrafttreten von Novellen
…das ist der 15. Juli 2023 , in Kraft. (5) In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 68/2025 sind das Inhaltsverzeichnis und § 25a mit 1. September 2025 in Kraft getreten. (6) In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 20/2026 tritt § 13g mit…
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