§ 24a Übergangsbestimmung zur Novelle LGBl. Nr. 85/2019
In Kraft seit 30. Oktober 2019
Up-to-date
Die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Novelle LGBl. Nr. 85/2019 anhängigen Verfahren sind nach den bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Novelle geltenden Bestimmungen zu Ende zu führen.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 85/2019
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