(1) Das Österreichische Institut für Bautechnik wird damit betraut, die Baustoffliste ÖE durch Verordnung festzulegen. Vor der Festlegung der Verordnung ist die Wirtschaftskammer Österreich anzuhören. Die Erlassung der Baustoffliste ÖE bedarf der Zustimmung der Landesregierung.
(2) In der Baustoffliste ÖE sind für Bauprodukte oder Gruppen von Bauprodukten die von ihnen zu erfüllenden Anforderungen für die Verwendung festzulegen.
(3) In der Baustoffliste ÖE können insbesondere, bezogen auf die einzelnen Bauprodukte und gegebenenfalls in Abhängigkeit vom Verwendungszweck, festgelegt werden:
1. die anzuwendende harmonisierte technische Spezifikation (harmonisierte Norm oder Europäisches Bewertungsdokument);
2. die wesentlichen Merkmale, für die eine Leistung anzugeben ist;
3. die zu erfüllende Leistung des Bauprodukts nach Stufen oder Klassen oder in einer Beschreibung;
4. Leistungsanforderungen und Verwendungsbestimmungen in Zusammenhang mit Vorschriften, die außerhalb des Anwendungsbereiches der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 liegen;
5. das Erfordernis der Erlangung einer Bautechnischen Zulassung mit den darin festzulegenden Verwendungsbestimmungen, sofern dies aufgrund der Bedeutung eines Bauprodukts für eine oder mehrere Grundanforderungen an Bauwerke und den damit verbundenen Risken, insbesondere hinsichtlich Gesundheit oder Sicherheit von Personen, erforderlich ist.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 84/2022
§ 26a StBauMüG · StBauMüG · Steiermärkisches Bauprodukte- und Marktüberwachungsgesetz 2013
§ 26a Inkrafttreten von Novellen
…in Kraft. (3) In der Fassung des Kundmachungsänderungsgesetzes 2023, LGBl. Nr. 84/2022, treten § 6 Abs. 1 und § 11 Abs. 1 mit 1. Jänner 2023 in Kraft. (4) In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 74/2023 treten das Inhaltsverzeichnis, §…
§ 2 Regelwerke und Begriffsbestimmungen
…Verwendungsgrundsätze des Österreichischen Instituts für Bautechnik, wenn diese jeweils in der Baustoffliste ÖA nach § 6 oder in der Baustoffliste ÖE nach § 11 angeführt sind. (2) Die Landesregierung hat folgende Regelwerke gemäß Abs. 1 nach Gegenstand und Fundstelle in der „Grazer Zeitung – Amtsblatt für die…
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