Bauprodukte, für die harmonisierte technische Spezifikationen vorliegen und die in der Baustoffliste ÖE angeführt sind, dürfen nur verwendet werden, wenn sie den in der Baustoffliste ÖE kundgemachten Leistungsanforderungen oder Verwendungsbestimmungen entsprechen und sie das CE-Kennzeichen tragen.
§ 12 StBauMüG · StBauMüG · Steiermärkisches Bauprodukte- und Marktüberwachungsgesetz 2013
§ 12 Bautechnische Zulassung
…die Verwendung sowie erforderlichenfalls über den Einbau und die Anwendung des Bauproduktes. Im Fall von Bauprodukten, für die eine CE-Kennzeichnung vorliegt (§§ 10 und 11), gilt dies nur soweit, als diese Inhalte nicht bereits durch die Leistungserklärung und die CE-Kennzeichnung abgedeckt sind. (6) Durch die Erteilung der…
§ 23 Strafbestimmungen
…es unterlässt, den in Bescheiden getroffenen Anordnungen Folge zu leisten; 9. Bauprodukte auf dem Markt bereitstellt, die nicht den Anforderungen des § 3 entsprechen; 10. Bauprodukte verwendet, die nicht den allgemeinen Anforderungen an die Verwendung gemäß § 5 entsprechen; 11. der Verpflichtung des § 6 Abs. 5…
Rückverweise