§ 19 Behörden
In Kraft seit 01. November 2004
Up-to-date
§ 19 Behörden — StAWG 2004
Behörde im Sinne dieses Gesetzes ist die Bezirksverwaltungsbehörde, sofern nichts anderes bestimmt ist.
Behörde im Sinne dieses Gesetzes ist die Bezirksverwaltungsbehörde, sofern nichts anderes bestimmt ist.
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