§ 7 Förderungsmittel
In Kraft seit 13. September 2002
Up-to-date
Als Förderungsmittel stehen zur Verfügung:
1. Mittel nach dem Landesvoranschlag,
2. wegen Nichterfüllung von Auflagen zurückgeforderte Mittel und
3. sonstige Mittel.
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