§ 8 Einleitung des Verfahrens; Parteien
In Kraft seit 23. Januar 1986
Up-to-date
StAgrGG 1985
Gliederung
Die Einleitung des Verfahrens (Generalteilungs-, Spezialteilungs- und Regulierungsverfahrens) erfolgt auf Antrag der Parteien oder von Amts wegen.
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