§ 2 Begriffsbestimmungen
In Kraft seit 01. Januar 2010
Up-to-date
1. Abgaben: Landes- und Gemeindeabgaben mit Ausnahme der Landes- und Gemeindeverwaltungsabgaben;
2. Abgabenbehörden: die mit der Erhebung der Abgaben betrauten Behörden des Landes und der Gemeinden;
3. Erhebung der Abgaben: alle der Durchführung der Abgabenvorschriften dienenden abgabenbehördlichen Maßnahmen, insbesondere die Vorschreibung, Einhebung und Vollstreckung;
4. Abgabenvorschriften: Vorschriften, die die Abgaben gemäß Z 1 regeln.
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