LandesrechtSteiermarkLandesesetzeSteiermärkisches Bedienstetenschutzgesetz 2000II. Hauptstück Durchführung des Bedienstetenschutzes3. Abschnitt Gemeinsame Bestimmungen für die Kommissionen gemäß §§ 52 und 54§ 56

§ 56Ersatzmitglieder, Bestellung, Wahl des Vorsitzenden, Unabhängigkeit

In Kraft seit 13. Juni 2026
Up-to-date