LandesrechtSteiermarkLandesesetzeSteiermärkisches Bedienstetenschutzgesetz 2000II. Hauptstück Durchführung des Bedienstetenschutzes2. Abschnitt Durchführung des Bedienstetenschutzes im Bereich der Landeshauptstadt Graz§ 55

§ 55Überprüfung

In Kraft seit 01. Mai 2000
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