S.SHG
Gliederung
10. Abschnitt Übergangs- und Schlußbestimmungen, Auflösung der Bezirksfürsorgeverbände
§ 59 § 59
§ 12 Abs. 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 116/2009 tritt mit 1. Jänner 2010 in Kraft.
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