§ 37 Eigener Wirkungsbereich der Gemeinden
In Kraft seit 01. Januar 1975
Up-to-date
§ 37 Eigener Wirkungsbereich der Gemeinden — S.SHG
Die in den §§ 40 und 41 bezeichneten Aufgaben der Gemeinden sind solche des eigenen Wirkungsbereiches.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden