§ 37 Eigener Wirkungsbereich der Gemeinden
In Kraft seit 01. Januar 1975
Up-to-date
S.SHG
Gliederung
7. Abschnitt Organisation der Sozialhilfe und Zuständigkeit
§ 37 Eigener Wirkungsbereich der Gemeinden
Die in den §§ 40 und 41 bezeichneten Aufgaben der Gemeinden sind solche des eigenen Wirkungsbereiches.
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