(1) Die Leitung des ärztlichen Dienstes und die Leitung der Verwaltungsdirektion können bei dringendem vorübergehendem Bedarf die von einer Abteilung nicht benötigten Krankenzimmer und Betten kurzfristig und im gegenseitigen Einvernehmen einer anderen Abteilung zuweisen.
(2) Bei einer Zuweisung nach Abs. 1 sind die Leitung des Pflegedienstes sowie die Leitung der betroffenen Abteilungen anzuhören.
(3) Der Rechtsträger der Krankenanstalt hat der Landesregierung die vorübergehende Zuweisung von Krankenzimmern und Betten sowie die Dauer der Zuweisung jährlich mitzuteilen.
(4) Der Rechtsträger der Krankenanstalt hat der Landesregierung zudem die vorübergehende Sperre einer geringfügigen Anzahl von Betten einer Abteilung unter Angabe des Grundes unverzüglich anzuzeigen.
*) Fassung LGBl.Nr. 60/2024
Art. 1 § 115 SpG · SpG · Spitalgesetz
Art. 1 § 115 § 115*) Inkrafttretens- und Übergangsbestimmungen zur Novelle LGBl.Nr. 60/2024
…32 Abs. 3a und Abs. 8, 36 Abs. 2 lit. h , 37 Abs. 2 und 69 Abs. 4 , die Überschriften der §§ 58 und 69 sowie Art. II Z. 9, tritt rückwirkend am 1. Jänner 2024 in Kraft. (2) Die Änderungen betreffend die §§ 2 Abs. 3 lit. a und i, 8 Abs. 3 lit…
Art. 1 § 91 4. Abschnitt Sonderbestimmungen für private Krankenanstalten
…§ 91 *) Anwendung von Bestimmungen des 3. Abschnittes (1) Für private Krankenanstalten sind folgende Bestimmungen des 3. Abschnittes sinngemäß anzuwenden: § 71 Abs. 4 zweiter Satz – Aufnahme in Anstaltsbehandlung – § 72…
Art. 1 § 28 2. Unterabschnitt Betrieb von Krankenanstalten
…§ 28 *) Organisation der Krankenanstalten (1) Die Krankenanstalten können in Abteilungen gegliedert werden. Reduzierte Organisationseinheiten können nur unter Beachtung der §§ 8 und 8b bis 8e eingerichtet werden. (2…
Art. 1 § 103b 7. Abschnitt Stationäre Hospize, die in Form eines Pflegeheims betrieben werden
…– §§ 28 bis 58a – Betrieb von Krankenanstalten –; mit Ausnahme der §§ 30a, 32a, 33, 35, 36 Abs. 1 und 2, 39, 39a, 49 und 51 ; § 32 mit der Maßgabe, dass von einer ständigen ärztlichen Anwesenheit abgesehen werden kann, wenn ärztliche Hilfe…
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