§ 1 Einrichtung des Landesverwaltungsgerichtes
In Kraft seit 01. Januar 2014
Up-to-date
S.LVwGG
Gliederung
1. Abschnitt Organisation des Landesverwaltungsgerichtes
1. Unterabschnitt Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Einrichtung des Landesverwaltungsgerichtes
Im Land Salzburg wird ein Landesverwaltungsgericht eingerichtet. Es hat seinen Sitz in der Landeshauptstadt Salzburg.
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