§ 22 Wesenstest
In Kraft seit 01. Juni 2009
Up-to-date
Die Sozialverträglichkeit des Hundes kann nur durch einen Wesenstest nachgewiesen werden, der von einer dazu geeigneten Person oder Stelle nach Feststellung der Gefährlichkeit (§ 19 Abs 3 zweiter und dritter Satz) durchgeführt worden ist.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden