§ 11 Strafbestimmungen — S.LSG
(1) Wenn die Tat nicht den Tatbestand einer gerichtlich strafbaren Handlung bildet, begeht eine Verwaltungsübertretung, wer
1. ein Bordell ohne erforderliche Bewilligung (§§ 2 Abs 2, 4 Abs 3) betreibt;
2. den im § 2 Abs 1 enthaltenen Verboten zuwiderhandelt;
3. als Betreiber oder verantwortliche Person gegen die Bordellbewilligung oder gemäß § 39 Abs 2 unmittelbar geltende Anordnungen gemäß § 4 Abs 2 Z 1 bis 3 verstößt;
4. Organen oder Hilfsorganen der Behörden trotz Vorliegen der Voraussetzungen den Zutritt verweigert, sie am Zutritt hindert, ihnen seine Identität nicht nachweist oder die erforderlichen Auskünfte nicht erteilt (§ 9).
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Eine Verletzung der Auskunftspflicht ist nicht strafbar, wenn der zur Auskunft Verpflichtete die Auskunft verweigert, um sich nicht dadurch der Gefahr einer strafrechtlichen Verfolgung auszusetzen. Die Gründe der Auskunftsverweigerung sind vom Auskunftspflichtigen glaubhaft zu machen.
(4) Verwaltungsübertretungen gemäß Abs 1 sind mit Geldstrafe bis 10.000 € oder, ausgenommen Übertretungen gemäß Abs 1 Z 4 und Zuwiderhandlungen gegen die Verbote gemäß § 2 Abs 1 Z 3 und 4, mit Freiheitsstrafe bis zu vier Wochen, im Wiederholungsfall mit Geldstrafe bis 20.000 € oder, ausgenommen die bezeichneten Übertretungen, mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Wochen zu bestrafen.
§ 10 S.LSG · S.LSG · Salzburger Landessicherheitsgesetz
§ 10 Beschränkung für bestimmte Gebiete oder für das gesamte Gemeindegebiet
…Missstände bei Wegfall der Verordnung wiederholen würden. (2) Vor Erlassung einer Verordnung gemäß Abs 1 ist die zur Ahndung von Verwaltungsübertretungen gemäß § 11 berufene örtlich zuständige Behörde zu hören. Diese Behörde ist auch von der Erlassung einer solchen Verordnung zu verständigen.…
§ 9 Überwachung
…erstreckt, zu gewähren und die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. (2) Liegt auf Grund konkreter Tatsachen der begründete Verdacht der Begehung einer Verwaltungsübertretung nach § 11 Abs 1 Z 1 oder 2 iVm § 2 Abs 1 oder eines Verstoßes gegen die Bordellbewilligung vor, ist den Organen…
§ 8 Widerruf und Erlöschen der Bewilligung, Schließung eines Bordells
…Widerruf der Bewilligung; 2. wenn ein Bordell ohne Bewilligung betrieben wird. (4) Besteht auf Grund konkreter Tatsachen der begründete Verdacht einer Verwaltungsübertretung gemäß § 11 Abs 1 Z 1 oder eines Verstoßes gegen die Bordellbewilligung und ist anzunehmen, dass der gesetz- bzw bescheidwidrige Bordellbetrieb fortgesetzt wird, kann die…
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