§ 45 § 45 Entscheidungsfrist, Beschwerde, Unwirksamkeit des Beschwerdeverzichts
In Kraft seit 01. April 2021
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SLG
Gliederung
4. Abschnitt Unterbringung in stationären Einrichtungen
4. Unterabschnitt Verfahren § 42 Art des Verfahrens, Zuständigkeit
§ 45 § 45 Entscheidungsfrist, Beschwerde, Unwirksamkeit des Beschwerdeverzichts
Für Bescheide gemäß § 42 Abs. 1 gilt § 18 Abs. 1, 2 und 4 sinngemäß.
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