LandesrechtVorarlbergLandesesetzeSozialleistungsgesetz4. Abschnitt Unterbringung in stationären Einrichtungen2. Unterabschnitt Voraussetzungen für Leistungen bei Unterbringung in stationären Einrichtungen § 39 Personenkreis§ 40

§ 40§ 40*) Berücksichtigung von eigenen Mitteln und Leistungen Dritter

In Kraft seit 01. April 2021
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