S.KJHG
Gliederung
3. Abschnitt Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe
1. Unterabschnitt Soziale Dienste
§ 10 Vorsorge für Soziale Dienste
(1) Die Landesregierung hat nach Maßgabe der dafür zur Verfügung stehenden Mittel vorzusorgen, dass die zur Erfüllung der Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe notwendigen Sozialen Dienste bereitgestellt werden. Dabei ist auf die jeweiligen örtlichen Verhältnisse und die bestehenden Versorgungseinrichtungen Bedacht zu nehmen.
(2) Bereitzustellen sind insbesondere:
1. frühe Hilfen durch Mutter- und Elternberatungsstellen;
2. Familien- und Erziehungsberatungsstellen;
3. Erholungsaktionen zur Betreuung von Kindern und Jugendlichen sowie Familien oder Eltern;
4. in Kooperation mit den jeweiligen Standortgemeinden Streetwork-Dienste und Notschlafstellen für Jugendliche;
5. Beratungen und Begleitungen mit dem Ziel der Prävention vor Missbrauch und Gewalt sowie der Aufarbeitung von Missbrauchs-, Gewalt-, Trennungs- oder Trauererlebnissen;
6. Krisenbegleitungen für Eltern im Rahmen einer Erziehungshilfe, die ohne ihre Zustimmung erfolgt.
§ 10 S.KJHG · S.KJHG · Salzburger Kinder- und Jugendhilfegesetz
§ 10 Vorsorge für Soziale Dienste
…§ 10 (1) Die Landesregierung hat nach Maßgabe der dafür zur Verfügung stehenden Mittel vorzusorgen, dass die zur Erfüllung der Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe notwendigen Sozialen…
§ 48 Kostentragung
…Reinigung kostenlos bereitzustellen. 2. Die Kosten für bereitgestellte Streetwork-Dienste und Notschlafstellen sind vom Land und den Standortgemeinden nach Maßgabe der Kooperation gemäß § 10 Abs 2 Z 4 zu tragen. (3) Die Kosten für Leistungen der Erziehungshilfe einschließlich der Leistungen für Pflegekinder und des Betreuungsbeitrages, die nicht…
§ 39 Sachliche Zuständigkeit
…können private Kinder- und Jugendhilfeorganisationen beauftragt werden. (2) Der Landesregierung obliegt neben den ihr sonst durch dieses Gesetz (zB §§ 5 bis 7, 10, 20, 21, 25, 36, 54 ) ausdrücklich zugewiesenen Aufgaben: 1. die Fachaufsicht über die Bezirksverwaltungsbehörden und deren fachliche Unterstützung bei der Erfüllung der Aufgaben der Kinder…
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