LandesrechtSalzburgLandesesetzeSalzburger Krankenanstaltengesetz 20002. Abschnitt Errichtung und Betrieb von Krankenanstalten1. Unterabschnitt Bewilligungen und andere behördliche Maßnahmen4. Teil Weitere behördliche Maßnahmen§ 13

§ 13Zurücknahme oder Abänderung von Errichtungs- oder Betriebsbewilligungen

In Kraft seit 01. März 2015
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