SKAG
Gliederung
2. Abschnitt Errichtung und Betrieb von Krankenanstalten
1. Unterabschnitt Bewilligungen und andere behördliche Maßnahmen
3. Teil Errichtung und Betrieb selbstständiger Ambulatorien
§ 12f § 12f
(Anm: entfallen auf Grund LGBl Nr 90/2024).
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