LandesrechtSalzburgLandesesetzeSalzburger Grundverkehrsgesetz 20232. Hauptstück Rechtserwerb an Grundstücken im Weg der Versteigerung, von Todes wegen, durch Ersitzung oder durch Bauen auf fremden Grund5. Abschnitt Gemeinsame Bestimmungen für den Rechtserwerb an Grundstücken im Weg der Versteigerung, von Todes wegen, durch Ersitzung oder durch Bauen auf fremden Grund§ 44

§ 44Ausstellung von Bestätigungen und Bescheinigungen

In Kraft seit 01. September 2025
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