LandesrechtSalzburgLandesesetzeSalzburger Grundverkehrsgesetz 20232. Hauptstück Rechtserwerb an Grundstücken im Weg der Versteigerung, von Todes wegen, durch Ersitzung oder durch Bauen auf fremden Grund3. Abschnitt Erwerb von Todes wegen§ 38

§ 38Zustimmungsbedürftiger Rechtserwerb, Voraussetzungen für die Zustimmung, Behörden

In Kraft seit 01. September 2025
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