§ 26 Bevorzugung bei der Aus- und Fortbildung
In Kraft seit 01. Mai 2006
Up-to-date
Frauen sind zur Teilnahme an Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, die zur Übernahme höherwertiger Verwendungen oder Funktionen qualifizieren, bevorzugt zuzulassen. Dabei sind die Vorgaben der Frauenförderpläne zu beachten.
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