§ 19a Mehrfachdiskriminierung
In Kraft seit 08. Juli 2023
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Liegt eine Mehrfachdiskriminierung aus den im § 1 Z 1 Abs 1 und Z 1a genannten Gründen vor, ist darauf bei der Bemessung der Höhe der Entschädigung für die erlittene persönliche Beeinträchtigung Bedacht zu nehmen.
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