S.GBG
Gliederung
2. Teil Dienstrechtliche Gleichbehandlung
2. Abschnitt Rechtsfolgen der Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes
§ 14 Gewährung freiwilliger Sozialleistungen
Bei Verletzung des Diskriminierungsverbotes nach § 4 Z 3 hat die oder der Bedienstete Anspruch auf Gewährung der betreffenden Sozialleistung oder Ersatz des Vermögensschadens und auf eine Entschädigung für die erlittene persönliche Beeinträchtigung.
§ 14 S.GBG · S.GBG · Salzburger Gleichbehandlungsgesetz
§ 14 Gewährung freiwilliger Sozialleistungen
…§ 14 Bei Verletzung des Diskriminierungsverbotes nach § 4 Z 3 hat die oder der Bedienstete Anspruch auf Gewährung der betreffenden Sozialleistung oder Ersatz des…
§ 2 Anwendungsbereich
…Ausbildungsverhältnis zum Land, zu einer Gemeinde einschließlich der Stadt Salzburg oder zu einem Gemeindeverband bewerben. (2) Auf Landeslehrerinnen und Landeslehrer im Sinn des Art. 14 Abs. 2 und des Art. 14a Abs. 3 lit. b B-VG sind nur die §§ 30 bis 34…
§ 20 Geltendmachung von Ansprüchen
…Anfechtung einer Kündigung, Entlassung oder einer Auflösung eines Probedienstverhältnisses einer vertraglichen Dienstnehmerin oder eines vertraglichen Dienstnehmers nach § 18 Abs. 1 ist binnen 14 Tagen ab ihrem Zugang bei Gericht anzufechten. 3. Eine Feststellungsklage nach § 18 Abs. 2 ist binnen 14 Tagen ab dem Ende des…
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