SchuOG 1995
Gliederung
9. Abschnitt Sonstige Bestimmungen
§ 58 § 58
Die §§ 11 Abs 2, 24 Abs 3 und 50 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 66./2020 treten mit 1. September 2020 in Kraft.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden