S.CampG
Gliederung
2. Abschnitt Errichtung und wesentliche Änderung von Campingplätzen
§ 6 Mitanwendung von Rechtsvorschriften
Bei der Entscheidung über das Bewilligungsansuchen sowie bei der behördlichen Aufsicht (§ 11) sind mitanzuwenden:
1.die maßgeblichen Bestimmungen des Salzburger Naturschutzgesetzes 1999 (NSchG) einschließlich der auf dessen Grundlage ergangenen Verordnungen und
2.die maßgeblichen baurechtlichen Vorschriften, wenn die Zuständigkeit zur Entscheidung über Baubewilligungsansuchen und die Besorgung der weiteren baupolizeilichen Angelegenheiten, ausgenommen § 18 BauPolG, durch Verordnung der Landesregierung gemäß Art 118 Abs 7 B-VG auf die Bezirksverwaltungsbehörde übertragen worden sind.
§ 6 S.CampG · S.CampG · Salzburger Campingplatzgesetz
§ 6 Mitanwendung von Rechtsvorschriften
…§ 6 Bei der Entscheidung über das Bewilligungsansuchen sowie bei der behördlichen Aufsicht ( § 11 ) sind mitanzuwenden: 1. die maßgeblichen Bestimmungen des Salzburger Naturschutzgesetzes 1999…
§ 7 Entscheidung über das Bewilligungsansuchen
…Die Bewilligung ist erforderlichenfalls unter Vorschreibung von Nebenbestimmungen zu erteilen, wenn 1. die Anforderungen nach § 5 erfüllt werden, 2. die nach § 6 Z 1 mitzuvollziehenden Bestimmungen des Naturschutzrechts und im Fall der Delegierung ( § 6 Z 2 ) die maßgeblichen baurechtlichen, insbesondere bautechnischen Vorschriften dem…
§ 10 Instandhaltung
…§ 10 Der Campingplatzinhaber hat dafür zu sorgen, dass der Campingplatz während der Dauer seines Betriebs diesem Gesetz, den gemäß § 6 mitangewendeten Rechtsvorschriften und der Bewilligung gemäß § 7 Abs 1 entspricht. Er ist zur Beseitigung von Mängeln, insbesondere betreffend Hygiene, Brandsicherheit und Erscheinungsbild…
§ 11 Behördliche Aufsicht
…der Salzburger Berg- und Naturwacht sind befugt, Campingplätze während der Öffnungszeiten zu betreten und daraufhin zu überprüfen, ob sie diesem Gesetz, den gemäß § 6 mitangewendeten Rechtsvorschriften und der Bewilligung gemäß § 7 Abs 1 entsprechen. Dies gilt auch für die von der Behörde damit beauftragten Personen. (2…
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